Die Zahl der gemeldeten Q-Fieber-Erkrankungen nimmt deutlich zu. Viele positive Betriebe bleiben weiterhin unerkannt, denn Q-Fieber ist eine unterdiagnostizierte Erkrankung. Aufgrund unspezifischer Symptomatik wird eine Infektion häufig nicht in Betracht gezogen. Im Rahmen einer Studie der Firma Ceva Tiergesundheit GmbH zur Häufigkeit von Q-Fieber-positiven Beständen wurden bislang 2500 Betriebe beprobt, von denen 64% positiv waren.

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) unterstützt die Grundimmunisierung Coxiella-positiver Herden.

Zum 01.08.2017 hat die TSK ein neues Vorgehen zur Impfstoffbestellung eingeführt. Das geänderte Verfahren bringt deutliche Vorteile für den Landwirt mit sich. So konnten Landwirte in der Vergangenheit erst nach erfolgter Grundimmunisierung einen Antrag auf Beihilfe stellen und bekamen bei Gewährung die Kosten für den Impfstoff nachträglich erstattet. Zukünftig muss der Landwirt nicht mehr in finanzielle Vorleistung treten. Bei Anspruch auf Beihilfe übernimmt die TSK die Bestellung des Impfstoffes bei der Pharma-Firma. Die Auslieferung erfolgt direkt an den Hoftierarzt. Der Vorteil? Weniger Bürokratie und keine finanziellen Vorleistungen für die Landwirte.

Das genaue Vorgehen und die Grundvoraussetzungen für die Beantragung der Q-Fieber-Beihilfe finden Sie in nachfolgendem Ablaufplan: