Seit dem 01.03.2018 ist die neue TÄHAV in Kraft. Diese Verordnung schreibt der Tierärzteschaft vor, dass beim Einsatz bestimmter Antibiotikaklassen, die als so genannte „Reserveantibiotika“ deklariert sind, eine Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms besteht. Zu den relevanten Antibiotika gehören die Fluorochinolone (z.B. Enrofloxacin, Marbofloxacin etc.), sowie die Cephalosporine der 3. und 4. Generation (z.B. Ceftiofur, Cefquinom etc.). Durch diese neue Regelung kommen Mehrkosten für Hunde- und Katzenbesitzer beim Einsatz dieser Wirkstoffe in Höhe von ca. 25-30€ zu. Für Rückfragen steht Ihnen ihr Praxisteam gerne zur Verfügung.