Aktuelles aus der Praxis: Großtiere
Bitte beachten Sie folgendes Informationsmaterial zum "Aktionsplan Kupierverzicht":
Aktionsplan Kupierverzicht DE (August 2018)
Nützliche Informationen:
Reinigung und Desinfektion von Ställen
Strategische Bekämpfung der roten Vogelmilbe
Neue Verordnung (TÄHAV) zur Antibiogrammpflicht:
Seit dem 01.03.2018 ist die neue TÄHAV in Kraft. Diese Verordnung schreibt der Tierärzteschaft vor, dass bei bestimmten Antibiotikaklassen, die als so genannte "Reserveantibiotika" deklariert sind, eine Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms besteht. Zu den relevanten Antibiotika gehören die Fluorochinolone (z.B. Enrofloxacin, Marbofloxacin etc.), sowie die Cephalosporine der 3. und 4. Generation (z.B. Ceftiofur, Cefquinom etc.). Durch diese neue Regelung kommen Mehrkosten beim Einsatz dieser Wirkstoffe von ca. 25-30€ auf den Tierhalter zu. Für Rückfragen steht Ihnen ihr Praxisteam gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Tabelle zur Schweinehaltungshygieneverordung und Kürzungen bei Verstößen:
Weitere wichtige Informationen und Formulare zum Download finden Sie unter folgendem Link:
Einzelne Formulare zum Download:
Tierhalterversicherung
Mitteilung der Nutzungsart
Mitteilung der Tierbestände sowie Zu- und Abgänge
Benennung eines Dritten
Maßnahmenplan Rind
Maßnahmenplan Schwein
Mastrinder_Einzeltierbehandlung
Maßnahmenplan Pute
Sollten Sie weiterhin Fragen zur TAM- Datenbank haben, melden Sie sich gern telefonisch in unserer Praxis.
Die Maßnahmenpläne für das 1. Kalenderhalbjahr 2020 können ab jetzt ausgefüllt werden. Sie sollten spätestens bis zum 31.01.2021 bei der zuständigen Behörde (bei uns die LAVES Niedersachsen) vorliegen; dies gilt aber nur bei Überschreitung der Kennzahl 2.
Folgende bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für das I. Kalenderhalbjahr 2020 wurden am 30.09.2020 bekannt gegeben.
Die Angabe der Kennzahlen erfolgt ohne Gewähr.
Nutzungsart |
Kennzahl 1 |
Kennzahl 2 |
Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten |
0,000 |
2,136 |
Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten |
0,000 |
0,000 |
Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg |
2,759 |
10,611 |
Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg |
0,417 |
3,821 |
Masthühner ab dem Schlüpfen |
23,414 |
34,197 |
Mastputen ab dem Schlüpfen |
17,293 |
30,264 |
Die Angabe der Kennzahlen erfolgt ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie den neuen Leitfaden zur Nottötung von Schweinen
Neuer Mastitis-Schnelltest („mastDecide“)
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bereits nach 12-14 Stunden wird eine gezielte Behandlung ermöglicht (Unterscheidung zwischen Gram-negativen und Gram-positiven Keimen)
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drastische Einsparungsmöglichkeiten von Antibiotika (bis zu 50% weniger Eutertuben!)
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Der neue Mastitis-Schnelltest ist über den Tierarzt zu beziehen; außerdem wird für die Testdurchführung ein Inkubator benötigt
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Damit es klappt:
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Enge Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Hoftierarzt (regelmäßige gemeinsame Datenanalyse)
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Betrieb sollte in der Milchleistungsprüfung sein
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Regelmäßige zytobakteriologische Untersuchungen von Proben im Labor
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Nur seltenes Auftreten von Hefen und Prototheken im Bestand
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Keine Mykoplasmen-Mastitiden
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Hygienische Probenentnahme
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Gute Dokumentation der Mastitisfälle mit Tier, Zeitpunkt und Schweregrad
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Neuigkeiten in Niedersachsen zur Q-Fieber-Beihilfe - Geändertes Vorgehen zur Impfstoffbestellung
Die Zahl der gemeldeten Q-Fieber-Erkrankungen nimmt deutlich zu. Viele positive Betriebe bleiben weiterhin unerkannt, denn Q-Fieber ist eine unterdiagnostizierte Erkrankung. Aufgrund unspezifischer Symptomatik wird eine Infektion häufig nicht in Betracht gezogen. Im Rahmen einer Studie der Firma Ceva Tiergesundheit GmbH zur Häufigkeit von Q-Fieber-positiven Beständen wurden bislang 2500 Betriebe beprobt, von denen 64% positiv waren.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) unterstützt die Grundimmunisierung Coxiella-positiver Herden.
Zum 01.08.2017 hat die TSK ein neues Vorgehen zur Impfstoffbestellung eingeführt. Das geänderte Verfahren bringt deutliche Vorteile für den Landwirt mit sich. So konnten Landwirte in der Vergangenheit erst nach erfolgter Grundimmunisierung einen Antrag auf Beihilfe stellen und bekamen bei Gewährung die Kosten für den Impfstoff nachträglich erstattet. Zukünftig muss der Landwirt nicht mehr in finanzielle Vorleistung treten. Bei Anspruch auf Beihilfe übernimmt die TSK die Bestellung des Impfstoffes bei der Pharma-Firma. Die Auslieferung erfolgt direkt an den Hoftierarzt. Der Vorteil? Weniger Bürokratie und keine finanziellen Vorleistungen für die Landwirte.
Das genaue Vorgehen und die Grundvoraussetzungen für die Beantragung der Q-Fieber-Beihilfe finden Sie in nachfolgendem Ablaufplan: