Die Maßnahmenpläne für das 2. Kalenderhalbjahr 2022 können ab jetzt ausgefüllt werden. Sie sollten spätestens bis zum 01.04.2023 beim zuständigen Veterinäramt vorliegen; dies gilt aber nur bei Überschreitung der Kennzahl 2.
Folgende bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für das II. Kalenderhalbjahr 2022 wurden am 15.02.2023 bekannt gegeben.
Nutzungsart |
Kennzahl 1 |
Kennzahl 2 |
Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten |
0,000 |
2,306 |
Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten |
0,000 |
0,000 |
Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg |
1,029 |
6,908 |
Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg |
0,230 |
2,612 |
Masthühner ab dem Schlüpfen |
21,593 |
32,218 |
Mastputen ab dem Schlüpfen |
14,212 |
28,016 |
Die Angabe der Kennzahlen erfolgt ohne Gewähr.
Die Fristen zum Einreichen von Maßnahmenplänen für die jeweiligen Kalenderhalbjahre je nach Nutzungsart sind: Link