Die Maßnahmenpläne für das 2. Kalenderhalbjahr 2022 können ab jetzt ausgefüllt werden. Sie sollten spätestens bis zum 01.04.2023 beim zuständigen Veterinäramt vorliegen; dies gilt aber nur bei Überschreitung der Kennzahl 2.

Folgende bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für das II. Kalenderhalbjahr 2022 wurden am 15.02.2023 bekannt gegeben.

 

Nutzungsart

Kennzahl 1

Kennzahl 2

Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten

0,000

2,306

Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten

0,000

0,000

Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg

1,029

6,908

Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg

0,230

2,612

Masthühner ab dem Schlüpfen

21,593

32,218

Mastputen ab dem Schlüpfen

14,212

28,016

Die Angabe der Kennzahlen erfolgt ohne Gewähr.

Die Fristen zum Einreichen von Maßnahmenplänen für die jeweiligen Kalenderhalbjahre je nach Nutzungsart sind: Link