Die Maßnahmenpläne für das 2. Kalenderhalbjahr 2021 können ab jetzt ausgefüllt werden. Sie sollten spätestens bis zum 31.07.2022 beim zuständigen Veterinäramt vorliegen; dies gilt aber nur bei Überschreitung der Kennzahl 2.
Folgende bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für das II. Kalenderhalbjahr 2021 wurden am 31.03.2022 bekannt gegeben.
Nutzungsart |
Kennzahl 1 |
Kennzahl 2 |
Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten |
0,000 |
2,526 |
Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten |
0,000 |
0,000 |
Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg |
1,350 |
7,363 |
Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg |
0,244 |
2,626 |
Masthühner ab dem Schlüpfen |
21,572 |
31,169 |
Mastputen ab dem Schlüpfen |
14,382 |
27,469 |
Die Angabe der Kennzahlen erfolgt ohne Gewähr.