Seit dem 01.03.2018 ist die neue TÄHAV in Kraft. Diese Verordnung schreibt der Tierärzteschaft vor, dass bei bestimmten Antibiotikaklassen, die als so genannte „Reserveantibiotika“ deklariert sind, eine Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms besteht. Zu den relevanten Antibiotika gehören die Fluorochinolone (z.B. Enrofloxacin, Marbofloxacin etc.), sowie die Cephalosporine der 3. und 4. Generation (z.B. Ceftiofur, Cefquinom etc.). Durch diese neue Regelung kommen Mehrkosten beim Einsatz dieser Wirkstoffe von ca. 25-30€ auf den Tierhalter zu. Für Rückfragen steht Ihnen ihr Praxisteam gerne zur Verfügung.